Das Argument, das den Auftrag gewinnt.
Mit dem digitalen Scheckheft übergeben Sie kein bloßes Objekt, sondern eine lückenlos dokumentierte Immobilie. Das überzeugt Eigentümer beim Bewertungstermin, Käufer im Exposé und schützt Sie vor Haftung. Nebenbei baut sich ein Bestand auf, an dessen Erträgen Sie beteiligt bleiben.
Sie arbeiten hart für einen Abschluss. Dann ist der Kunde weg.
Der klassische Makleralltag ist ein Geschäft des ewigen Neuanfangs. Jeden Monat von null. Kein Bestand, der trägt. Keine Beziehung, die bleibt. Und bei jeder Transaktion ein Haftungsrisiko, das Sie kaum kontrollieren können.
Das Einmal-Geschäft
Nach dem Notartermin endet die Kundenbeziehung. Es entstehen keine laufenden Erträge, kein Portfolio, das Sie aufbauen.
Die Haftungsfalle
Sie übernehmen ungeprüft Angaben des Verkäufers. Stimmt etwas nicht, stehen Sie im Regress, oft für Mängel, die niemand sehen konnte.
Der Türöffner-Status
Portale drücken Sie in die Rolle des reinen Terminverwalters. Ihre Provision zu rechtfertigen wird jedes Jahr schwerer.
Vier Dinge, die Ihr Geschäft grundlegend verbessern.
Sichtbar besser als das Inserat daneben
Objekte mit vollständigem Scheckheft tragen das Veestate-Siegel, im Titelbild, im Exposé und auf Ihrer Webseite. Der Käufer sieht auf einen Blick, dass hier dokumentiert ist statt behauptet. Und er fragt sich beim nächsten Inserat, warum dort keins ist.
Aktivieren Sie Ihren Altbestand
Mit drei Klicks ist das Scheckheft erstellt, und Sie haben einen Anlass zum Kontakt. Ihr Mandant sieht, dass Sie sich auch nach der Vermittlung noch kümmern, und Sie kommen wieder ins Gespräch. Was sich daraus an Vermittlungsaufträgen ergibt, wissen Sie besser als wir.
Optik und Substanz sauber getrennt
Jede Angabe im Scheckheft trägt ihre Herkunft: selbst angegeben, belegt oder vor Ort bestätigt. Was der Eigentümer erzählt, steht nicht mehr ungeprüft in Ihrem Exposé. Ihr rechtliches Risiko bei jeder Transaktion sinkt erheblich.
Nach dem Verkauf weiter am Objekt beteiligt
Nebenbei entsteht ein Bestand, der trägt. Für jedes Scheckheft, das zu einer Optimierung führt, fließt eine Vergütung an Sie — automatisiert und ohne zusätzlichen Aufwand. Und mit jeder weiteren Leistung, die wir rund um die Immobilie einbauen, kommt eine neue Ertragsquelle dazu. Nach ein paar Jahren ist daraus ein Portfolio geworden, das Sie beim Verkauf Ihres Büros realisieren können.
Was Ihre Objekte aus der Masse heraushebt.
Ein Käufer sieht in einer Woche dreißig Angebote, die alle gleich aussehen. Das Veestate-Siegel unterbricht dieses Muster und macht das Fehlen anderswo zur Frage.
Immer oben rechts, immer gleich
Das Siegel sitzt im Titelbild Ihres Inserats, an derselben Stelle, in derselben Form. So findet das Auge es ohne zu suchen, auch in der kleinen Vorschau einer Ergebnisliste.
Sie laden es im Partnerbereich herunter, sobald ein Scheckheft vollständig ist. Fertig zugeschnitten, mit transparentem Hintergrund, in allen Größen.
Exportieren Sie Ihre Unterlagen per Klick aus Ihrer Software wie onOffice, oder per Drag & Drop. So wird sogar Ihr Altbestand wieder zu einer Ertragsquelle: das Scheckheft ist für frühere Kunden kostenlos, bringt Sie wieder mit ihnen ins Gespräch und schafft Überblick über ihre Fixkosten, alle Unterlagen an einem Ort.
Veestate liest die Daten aus, strukturiert sie und legt das Scheckheft an. Diesen Teil übernehmen wir für Sie.
Beim Notartermin geht das Scheckheft an den neuen Eigentümer über — als digitaler Dokumentensafe in einer Kundenapp. Statt zehn verschiedener Ordner hat er alle Unterlagen griffbereit und digital geordnet, dazu die Möglichkeit, seine Fixkosten zu optimieren.
Ihre Vergütung fließt laufend weiter. Dauerhaft, ohne dass Sie noch etwas tun müssen.
Ihr Kunde bekommt eine eigene App.
Das Scheckheft ist kein PDF, das in einem Ordner verschwindet. Der Eigentümer bekommt beim Übergabetermin einen Zugang zu seiner eigenen App – kostenlos, dauerhaft, an das Objekt gebunden. Das ist die Seite, die Sie ihm zeigen, und der Grund, warum er sich auch drei Jahre später noch an Sie erinnert.
Sein Haus auf einen Blick
Objektdaten, Vollständigkeitsgrad, Siegelstufe und die laufenden Fixkosten pro Monat. Der Eigentümer sieht sofort, was er hat und was ihn sein Haus kostet.
Der Safe statt zehn Ordner
Alle Unterlagen sortiert nach Bereich, mit Fristen wie der nächsten Kehrung. Was fehlt, steht dort ebenso – sichtbar und nachtragbar.
Sein Grund, wiederzukommen
Aus den erfassten Verträgen errechnet die App, was sich einsparen lässt. Genau hier entsteht die Optimierung, aus der Ihre Vergütung entsteht.
Und hier stehen Sie.
Ihr Büro ist im Profil jedes Scheckhefts prominent hinterlegt – mit Logo, Namen und Anrufbutton, dauerhaft und ohne Kosten für Sie.
Der Eigentümer öffnet die App mehrmals im Jahr: wenn eine Frist ansteht, wenn er ein Dokument braucht, wenn er einen Wechsel prüft. Jedes Mal steht Ihr Name daneben. So bleiben Sie bei genau den Altkunden präsent, die Ihnen sonst über die Jahre entgleiten.
Was Sie daraus an Aufträgen machen, ist Ihr Geschäft – wir sorgen dafür, dass Sie im richtigen Moment sichtbar sind.
Konkret, pro Objekt, ohne Schönfärberei.
Das Scheckheft ist Ihr Verkaufsargument. Die Vergütung kommt dazu, ohne dass Sie dafür etwas Zusätzliches tun.
Vergütung pro Objekt als Pilotpartner. Heute aus Versicherung und Energie, mit jeder weiteren Leistung wächst sie.
Bei 300 Objekten im Bestand. Ohne eine einzige neue Transaktion.
Mehrwert für Ihr Büro. Ein digitalisierter Bestand mit laufenden Erträgen erhöht den Preis, den Sie beim Verkauf Ihres Unternehmens erzielen.
Ein mittelständisches Maklerbüro vermittelt im Jahr 50 bis 60 Objekte, Verkauf und Vermietung zusammen. Dazu kommt der Altbestand der vergangenen Jahre, häufig 100 bis 200 Immobilien, deren Unterlagen ohnehin im System liegen.
Die Bestandsdigitalisierung übernehmen wir für Pilotpartner vollständig. Sie exportieren die Objekte aus Ihrer Software, alles Weitere machen wir. Für Ihre früheren Kunden ist das Scheckheft kostenlos, Sie haben also einen Anlass, sich nach Jahren wieder zu melden, ohne etwas verkaufen zu müssen.
Realistisch erreichen Sie 300 Objekte im ersten Jahr, je nach Bürogröße und Altbestand auch früher oder später. Danach wächst der Bestand mit jedem Abschluss von allein weiter.
Der genaue Wert hängt vom Objekt ab, bei hochwertigen Immobilien liegt er höher. Vergütet werden Objekte, bei denen der Eigentümer eine Optimierung vornimmt. Weitere Monetarisierungsstufen sind geplant, um Ihre Vergütung zusätzlich zu erhöhen.
Wir starten mit zwölf Maklern. Nicht mit hundert.
Die ersten zwölf Partner gestalten das Produkt aktiv mit und tragen dafür das Risiko der frühen Phase. Ausgewählt wird nach Qualität, nicht nach Reihenfolge. Die Pilotregion legen wir gemeinsam fest.
Die Pilotphase läuft auf Einladung. Wir sprechen ausgewählte Maklerbüros in der Region direkt an und melden uns persönlich. Wenn wir bereits im Gespräch waren, erreichen Sie uns hier.
Warum es Veestate gibt.
Häuser überdauern Generationen. Ihre Unterlagen verschwinden nach dem Verkauf in Ordnern wie im 20. Jahrhundert. Veestate ist das digitale Scheckheft, das bleibt.
← Zur StartseiteWer dahintersteht.
IHK-geprüfter Immobilienfachmann; die Erlaubnisse nach § 34c und § 34d GewO sind in Vorbereitung. Veestate ist nicht seine erste Gründung: Mit V. hat er zuvor ein eigenes Startup im XR-Bereich aufgebaut, von der ersten Idee bis zum fertigen Produkt. Aus der Verbindung von Technik und der Liebe zu Immobilien ist die Idee zum Scheckheft entstanden. Er verantwortet Vertrieb, Partnerschaften und Produktvision.
Full-Stack-Entwickler und Consultant mit über zwölf Jahren Erfahrung in Logistik, Fintech und E-Commerce. Als Lead Developer bei Etribes verantwortet er die technische Umsetzung von Digitalprojekten für namhafte Auftraggeber. Zuvor bei SCAYLE und Swarovski. Bei SCAYLE, der Plattform von ABOUT YOU, verantwortete er Features für Marken wie Fielmann, Deichmann und s.Oliver über mehr als dreißig Märkte hinweg. Bei Veestate ist er der Kopf hinter dem Code und verantwortet Architektur, Datenhaltung und die Anbindung der Partnersysteme.
Volljurist und Rechtsanwalt mit Stationen in einer überregionalen Kanzlei, Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht. Er kennt die Kehrseite fehlender Übersicht aus der Praxis: Viele Streitigkeiten, die er begleitet hat, wären mit lückenloser Dokumentation gar nicht erst entstanden. Genau das treibt ihn bei Veestate an. Er verantwortet Recht und Compliance, von den Verträgen über den Datenschutz bis zur rechtssicheren Konstruktion des gesamten Modells. Gemeinsam mit Lukas verantwortet er zudem die strategischen Partnerschaften.
Roberto ist der Mensch am anderen Ende der Leitung. Sein Fokus liegt seit jeher auf dem direkten Draht zum Kunden, dazu kommt eine echte Begeisterung für Immobilien und für Technik. Bei Veestate leitet er die Dateneinpflegung und die Betreuung der Partnermakler. Beides greift ineinander: Weil jedes Objekt durch seine Hände geht, kennt er den Bestand eines Maklers so gut wie dieser selbst. Wer anruft, muss nichts erklären.
Aus einer Beobachtung wurde ein Startup.
Veestate begann im IHK-Lehrgang. Lukas saß dort, um Makler zu werden, und merkte dabei vor allem eines: Der Beruf arbeitet mit Methoden aus einer Zeit vor dem Internet. Unterlagen liegen über zehn Ordner verteilt, das Wissen über ein Haus verschwindet mit jedem Eigentümerwechsel, und nach dem Notartermin beginnt alles wieder von vorn.
Ein Auto hat ein Scheckheft. Jede Inspektion, jeder Ölwechsel steht darin. Eine Immobilie, die ein Vielfaches kostet und für die meisten Menschen den größten Teil ihres Vermögens ausmacht, hat nichts dergleichen.
Dazu kam ein zweiter Gedanke. Digitalisierung bedeutet hierzulande fast immer, dass Daten ins Ausland abfließen, ohne dass jemand nachvollziehen kann, wo sie liegen und wer sie auswertet. Bei einem Kalender mag man darüber hinwegsehen. Bei allem, was wir über unser Zuhause wissen, sollte man es nicht.
Beides zusammen ergab Veestate: das erste digitale Scheckheft für die Immobilie. Es hängt am Objekt statt an einer Person und wandert beim Verkauf mit. Alle Daten und alle Prozesse bleiben in Europa, überwiegend in Deutschland.
Klingt nach Ihrem Weg?
Der Partnerbereich.
Hier verwalten Sie Ihre Objekte, Scheckhefte und Ihre Vergütung an einem Ort. Diesen Teil zeigen wir persönlich – wir gehen ihn im Videocall gemeinsam durch und Sie sehen ihn an echten Beispielen.
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Guten Tag, Herr Brandt.
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Letzte Gutschriften
| Datum | Objekt | Art | Betrag |
|---|---|---|---|
| 27.07.2026 | Emser Straße 23, Lahnstein | Vergütung | 26,40 € |
| 24.07.2026 | Am Sonnenhang 17, Vallendar | Vergütung | 29,50 € |
| 21.07.2026 | Löhrstraße 41, Koblenz | Vergütung | 23,75 € |
| 18.07.2026 | Rheinallee 12, Koblenz | Vergütung | 23,75 € |
| 11.07.2026 | Hohenzollernstraße 6, Koblenz | Vergütung | 21,10 € |
| 02.07.2026 | Parkstraße 12, 65189 Wiesbaden | Vergütung | 49,60 € |
Ihre Objekte
Ihre Vergütung
wenn Ihre eingepflegten Objekte jedes Jahr neue Erträge abwerfen
Ihr Profil
Profilbild und Logo
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Geschäftsdaten
Auszahlung
Wie Kunden Sie sehen
So erscheint Ihr Profil im Scheckheft Ihrer Kunden, dauerhaft und kostenfrei.
Premiumpartner
Partnerschaft
Hilfe und Antworten
Nein. Und ausdrücklich: Sie dürfen es im Normalfall auch gar nicht.
Eine Beratung zu Versicherungs- oder Finanzprodukten setzt eine eigene Erlaubnis und besondere fachliche Voraussetzungen voraus. Ohne diese Erlaubnis ist eine Beratung weder vom Gesetzgeber noch von uns gestattet. Das ist keine Formalie, sondern eine harte Grenze.
Ihr Teil ist die Immobilie: Objekt anlegen, Unterlagen hinterlegen, Scheckheft übergeben. Die gesamte Betreuung des Eigentümers, alle inhaltlichen Rückfragen und die vollständige Abwicklung übernehmen wir. Ihr Aufwand endet mit der Übergabe, Ihre Vergütung läuft trotzdem weiter.
Was Sie ohne Weiteres sagen dürfen: dass es das Scheckheft gibt, was es leistet und dass sich darüber Fixkosten überprüfen lassen. Sie dürfen den Kunden jederzeit an uns verweisen.
Was Sie nicht tun dürfen: Tarife oder Anbieter vergleichen, empfehlen oder bewerten, Leistungsumfang und Deckung erklären, zu Wechsel oder Kündigung raten oder Fragen zu einem konkreten Vertrag beantworten. Bei allem in dieser Richtung gilt ein einziger Satz: „Das klärt Veestate direkt mit Ihnen." Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Wenn es doch zu einer Beratung kommt, müssen wir handeln. Nicht, weil wir das wollen, sondern weil Veestate als künftiger Erlaubnisträger nach außen haftet und den Zustand abstellen muss. Der Ablauf ist gestaffelt:
- Wir sprechen Sie an, klären den Sachverhalt und halten ihn fest.
- Wiederholt sich der Vorgang, sperren wir den Zugang vorübergehend.
- Bleibt es dabei, beenden wir die Partnerschaft. Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt, künftige entfallen.
Für Sie persönlich kann eine unerlaubte Beratung zusätzlich ein Bußgeld, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und eine Haftung gegenüber dem Kunden nach sich ziehen. Genau davor schützt Sie diese klare Trennung.
Im Zweifel gilt immer: kurz bei uns melden, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
Jede hinterlegte Unterlage trägt eine Kennzeichnung, woher die Angabe stammt. Für Eigentümer, spätere Käufer und Banken ist das der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Nachweis, und für Sie der Unterschied zwischen Sicherheit und Haftung.
Selbst angegeben. Der Eigentümer hat etwas berichtet, ein Nachweis fehlt. Beispiel: „Das Bad wurde 2019 saniert“, ohne Rechnung. Diese Angaben zählen zur Erfassung und reichen bei den verdeckten Bauteilen auch für Gold. Bei allem, was Sie selbst sehen können, zählen sie nicht — dort ist Ihre Feststellung verlangt. Genau deshalb können Sie sie bedenkenlos so kennzeichnen. Sie geben weiter, was Sie gehört haben, ohne dafür geradezustehen.
Vor Ort bestätigt. Sie haben es selbst gesehen. Ein neues Bad, neue Fenster, eine Wärmepumpe im Garten, das erkennt man ohne Rechnung. Diese Stufe zählt als Nachweis.
Bei einigen Punkten gibt es nur diese eine Möglichkeit. Gebäude von außen, Böden, Wände und Decken sowie Bäder und Küche können Sie nur selbst feststellen, mit Datum der Besichtigung. Belege existieren dafür nicht, und eine Angabe des Eigentümers wäre keine Feststellung. Diese Punkte entscheiden über das Siegel.
Belegt. Ein Dokument liegt vor, etwa eine Handwerkerrechnung, ein Wartungsprotokoll oder eine Abrechnung. Das ist die höchste Stufe, weil sie unabhängig von einer Einschätzung überprüfbar ist. Bei den verdeckten Bauteilen, also Elektrik, Leitungen und Dämmung, ist sie die einzige Alternative zur Selbstauskunft.
Und genau hier liegt Ihre Verantwortung: Wenn Sie „vor Ort bestätigt“ setzen, obwohl Sie es nicht gesehen haben oder es nicht zutrifft, ist das eine eigene Aussage von Ihnen. Dafür haften Sie gegenüber dem Käufer, unabhängig von Veestate. Setzen Sie diese Stufe deshalb nur, wenn Sie es wirklich selbst gesehen haben.
Die gute Nachricht: Genau deshalb ist das Scheckheft für Sie ein Schutz und keine zusätzliche Gefahr. Bisher wurden mündliche Aussagen des Verkäufers ungeprüft in Exposés übernommen, und im Streitfall standen Sie dafür ein. Jetzt können Sie sauber trennen, was der Eigentümer erzählt hat und was nachgewiesen ist. Was belegt ist, liegt beim Eigentümer. Was Sie bestätigen, liegt bei Ihnen. Alles andere ist als Selbstauskunft gekennzeichnet und damit für jeden erkennbar.
Im Zweifel gilt: lieber eine Stufe niedriger einordnen. Eine ehrliche Selbstauskunft schadet niemandem, eine falsche Bestätigung schon.
Ab Stufe Basis. Das bedeutet: die Objektdaten stehen, also Adresse, Objektart, Wohnfläche und Baujahr. Mehr braucht es nicht. Genau diese Daten haben Sie auch für Ihren Altbestand bereits im System.
Für die meisten Substanzangaben genügen Angaben des Eigentümers. Sie müssen nichts nachweisen und nichts beschaffen. Wenn er Ihnen sagt, die Heizung ist von 2018 und das Dach von 2004, tragen Sie das als Selbstauskunft ein. Damit ist die Position erfasst.
Für Gold reicht das allerdings nicht überall: Was Sie bei der Besichtigung selbst sehen können, müssen Sie auch selbst feststellen.
Nachliefern ist jederzeit möglich, auch nach der Übergabe. Ein volleres Scheckheft bringt den Eigentümer schneller in die Optimierung und hebt Ihre Stufe, aber es hält die Übergabe nicht mehr auf.
Unterlagen, die es nicht gibt, kennzeichnen Sie als nicht vorhanden mit kurzer Begründung. Sie zählen dann als geklärt und blockieren die Übergabe nicht. Damit das nicht als Abkürzung dient, sind pro Block höchstens zwei solcher Positionen möglich, in Block A nur eine.
Im Objekt sehen Sie jederzeit, welcher Block noch offen ist und was für die nächste Stufe fehlt.
Das Siegel gibt es ab Stufe Gold. Es sagt zwei Dinge zugleich: die Immobilie ist rechtlich verkaufsfähig, und ihr Zustand wurde vor Ort festgestellt statt nur behauptet.
Der Weg dahin in drei Stufen:
- Basis – die Objektdaten. Die Übergabe ist ab hier frei.
- Gold – die gesetzlich notwendigen Unterlagen plus die Zustandseinstufung. Ab hier trägt das Objekt das Siegel.
- Platin – zusätzlich das, was ohnehin in jedem Verkaufsordner liegt: Block A, B und C vollständig.
Gesetzlich notwendig sind wenige Unterlagen: ein gültiger Energieausweis, den Sie schon zur Besichtigung vorlegen müssen, und ein aktueller Grundbuchauszug für den Notar. Bei einer Eigentumswohnung kommt die Teilungserklärung dazu. Mehr verlangt das Siegel an Papier nicht.
Was Sie sehen können, müssen Sie feststellen. Fassade und Außenanlagen, Böden, Wände und Decken sowie Bäder und Küche gibt es nur als Ihre eigene Feststellung vor Ort, mit Datum. Belege existieren dafür nicht, und eine Angabe des Eigentümers wäre keine Feststellung. Fehlt einer dieser Punkte, bleibt das Siegel gesperrt, auch wenn sonst alles vollständig ist.
Verdeckte Bauteile bleiben davon ausgenommen. Elektrik, Leitungen und Dämmung kann niemand durch Hinsehen beurteilen. Dort gibt es kein „vor Ort bestätigt“, sondern nur die Angabe des Eigentümers oder einen Prüfnachweis wie E-Check oder Dichtheitsprüfung. Erfasst sein müssen sie, nachgewiesen nicht.
Beim Altbestand heißt das: Waren Sie nie in dem Haus, kommen Sie nicht auf Gold. Das ist gewollt. Das Siegel sagt aus, dass jemand das Objekt tatsächlich gesehen hat.
Ein abgelaufener Energieausweis zählt wie keiner und sperrt das Siegel, bis ein aktueller vorliegt.
Im Objekt sehen Sie jederzeit, was für die nächste Stufe noch fehlt.
Gar nichts. Im Gegenteil, wir bezahlen Sie.
Die Software ist für Partnermakler vollständig kostenfrei. Es gibt keine Einrichtungsgebühr, keine Grundgebühr und keine Kosten pro Objekt.
Wir haben genau eine kostenpflichtige Funktion, den Premiumpartner. Und uns ist wichtig, wie sie gebaut ist: Sie schränkt Sie in der Software in keiner Weise ein und versteckt keine systemrelevante Möglichkeit hinter einer Bezahlschranke. Alles, was Sie zum Arbeiten und Verdienen brauchen, bleibt kostenfrei. Der Premiumpartner fügt zwei Dinge hinzu:
- Priorisierter Support. Ihre Anfragen werden vorgezogen und in der Regel am selben Werktag beantwortet. Bei Rückrufen stehen Sie vorn in der Reihe.
- Hervorhebung in der Kundenapp. Ihr Profil wird im Scheckheft Ihrer Kunden golden herausgestellt und steht weiter oben. Das sorgt für einen zusätzlichen Aufmerksamkeitsschub, jedes Mal, wenn der Eigentümer die App öffnet.
50 € im Monat, monatlich kündbar. Keine Mindestlaufzeit, kein Jahresvertrag. Bereits ein einziges zusätzliches Objekt pro Jahr trägt die Kosten.
Ob Sie das brauchen, entscheiden Sie. Ohne Premiumpartner arbeiten Sie mit demselben Funktionsumfang und verdienen dieselbe Vergütung.
Ihre Vergütung ist ein vertraglicher Anspruch, keine freiwillige Leistung, die wir jederzeit streichen könnten. Sie hängt am Objekt, nicht an einer laufenden Tätigkeit von Ihnen.
Objektgebunden und unbefristet. Wer das Scheckheft angelegt hat, bleibt der Begünstigte, auch wenn die Immobilie später erneut verkauft wird. Es gibt kein Ablaufdatum und keine Verlängerung, um die Sie sich kümmern müssten. Sie müssen dafür nichts weiter tun.
Bestandsschutz. Passen wir das Modell künftig an, gelten für bereits eingebrachte Objekte weiterhin die Konditionen, zu denen Sie sie eingebracht haben.
Übertragbar und vererbbar. Verkaufen Sie Ihr Büro oder übergeben es an einen Nachfolger, geht der Anspruch mit über. Genau das macht ihn beim Verkauf zu einem echten Wert.
Der einzige Fall, in dem Sie ein Objekt verlieren: Der Eigentümer trägt aktiv einen anderen Makler ein. Wir kalkulieren hier mit einem niedrigen einstelligen Prozentsatz, denn nach der Übergabe entsteht kaum Reibung, die einen Wechsel auslösen könnte.
Und selbst dann verlieren Sie nicht sofort. Ab dem Tag, an dem ein Nachfolger eingetragen wird, läuft Ihr Anspruch noch fünf volle Jahre weiter und geht erst danach über. Das sind bis zu 260 € pro Objekt, zusätzlich zu allem, was Sie bis dahin bereits erhalten haben.
Wichtig: Die fünf Jahre beginnen mit dem Wechsel, nicht mit der Übergabe. Ob ein Eigentümer im ersten oder im zwölften Jahr wechselt, spielt keine Rolle, Sie haben immer denselben Auslauf. Entfernt der Eigentümer Sie lediglich aus seiner Ansicht, ohne einen Nachfolger zu benennen, läuft überhaupt keine Frist. Ihr Anspruch bleibt dann unverändert bestehen, denn es gibt niemanden, der die Leistung erbracht hätte.
Wechselt der Eigentümer mehrfach, ändert das nichts an Ihrem Auslauf. Der Anspruch geht am Ende an den Makler über, der dann eingetragen ist. Er teilt sich nie auf, es gibt zu jedem Zeitpunkt genau einen Empfänger.
Bei unerlaubter Beratung ist ausschließlich das dokumentierte Objekt betroffen. Alle übrigen Scheckhefte bleiben unberührt.
Ihr Profil bleibt beim Kunden sichtbar. In der App des Eigentümers sind Sie dauerhaft als betreuender Makler hinterlegt, kostenfrei und über Jahre. Bei jedem Blick ins Scheckheft sind Sie präsent. Steht irgendwann ein Verkauf an, sind Sie der Naheliegendste.
Was wir nicht versprechen: Brechen die Erlösströme aus einem Objekt weg, weil der Eigentümer eine Optimierung rückgängig macht, entfällt für dieses Objekt auch die laufende Vergütung. Wo bei uns nichts ankommt, können wir nichts auszahlen. Und wie jedes junge Unternehmen tragen wir ein unternehmerisches Risiko. Wir begegnen dem, indem wir aus eigenem Cashflow wachsen statt auf Kosten der Substanz.
Ja. Ihr Anspruch ist übertragbar, und Sie haben zwei Wege.
Verkauf an einen Dritten. Geben Sie Ihr Büro ab oder übergeben an einen Nachfolger, geht der Anspruch mit über. Er ist Teil dessen, was Sie verkaufen, und erhöht den Preis Ihres Unternehmens.
Verkauf an uns. Möchten Sie in den Ruhestand gehen oder sich einfach vom Bestand trennen, machen wir Ihnen ein Angebot, in der Regel bis zu dem Vierfachen Ihrer laufenden Jahresvergütung. Die genaue Höhe hängt von der Qualität Ihres Bestands ab, also von Vollständigkeit, Nachweisarten und Anzahl der Objekte. Auf Wunsch zahlen wir in Raten statt als Einmalbetrag, was steuerlich oft günstiger ist.
Ein Beispiel: 200 Objekte mit im Schnitt 45 € laufender Vergütung ergeben 9.000 € pro Jahr. Beim Vierfachen entspricht das einem Angebot von bis zu 36.000 €.
Was Sie wissen sollten: Wir haben ein Vorkaufsrecht, Sie legen uns ein Angebot Dritter also zuerst vor. Umgekehrt besteht für uns keine Kaufpflicht, wir können ein Angebot machen, müssen aber nicht. Und der Faktor ist eine Orientierung, keine Zusage. Ein vollständig gepflegter Bestand mit belegten und vor Ort bestätigten Unterlagen erzielt mehr als ein lückenhafter.
Sie müssen nicht verkaufen. Ohne Verkauf läuft Ihre Vergütung unbefristet weiter.
Ihre Vergütung richtet sich nach der Stufe, die ein Scheckheft erreicht. Die Unterlagen sind dafür in vier Blöcke sortiert.
- Block A, Identität und Recht. Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen die Teilungserklärung.
- Block B, Substanz und Zustand. Grundrisse, Energieausweis, der Zustand von Gebäude außen, Böden, Wänden und Decken sowie Bädern und Küche, dazu Alter und Zustand von Heizung, Dach, Fenstern, Elektrik, Leitungen und Dämmung. Das ist das Herzstück, denn danach beurteilt ein Käufer die Immobilie.
- Block C, Betrieb und Kosten. Gebäudeversicherung, Strom, Heizkosten, Grundsteuer, bei Wohnungen Hausgeld und Protokolle.
- Block D, Historie. Handwerkerrechnungen, Wartungsnachweise, Sanierungsbelege, Baupläne, Fotos.
Daraus ergeben sich die Stufen:
- Basis · die Objektdaten: Adresse, Objektart, Wohnfläche, Baujahr. 10 % Vergütung, und die Übergabe ist freigeschaltet.
- Gold · die gesetzlich notwendigen Unterlagen plus die Zustandseinstufung, inklusive der Punkte, die Sie nur selbst feststellen können. 15 % Vergütung, und das Siegel wird freigeschaltet.
- Platin · zusätzlich das, was ohnehin in jedem Verkaufsordner liegt: Block A, B und C vollständig. 20 % Vergütung.
Was den Unterschied macht, ist nicht der Aufwand. Der Upload bleibt derselbe: ein paar Klicks oder der Ordner per Drag and Drop. Was sich unterscheidet, ist die Verantwortung. Bei Gold stellen Sie den Zustand fest, statt ihn weiterzureichen. Genau das trägt das Siegel.
Block D bleibt freiwillig. Handwerkerrechnungen und Wartungsnachweise liegen beim Eigentümer, nicht bei Ihnen. Sie machen das Scheckheft vollständiger und den Eigentümer schneller optimierungsbereit, aber Ihre Stufe hängt nicht daran.
Ausgezahlt wird nur, wenn etwas optimiert wird. Ihr Anteil steht ab Basis fest, aber Geld fließt erst, wenn beim Objekt Energie oder Versicherung tatsächlich optimiert wurde. Vorher entstehen keine Erlöse, es gibt also nichts zu verteilen. Ihre Stufe entscheidet dann nur, wie hoch Ihr Anteil an dem ist, was daraus folgt.
Nur Ihre eigenen Angaben erhöhen Ihre Stufe. Erreicht ein Objekt durch Unterlagen und Feststellungen, die Sie hinterlegen, Gold, greift automatisch der höhere Satz. Ergänzt dagegen der Eigentümer selbst etwas, steigt das Scheckheft und sein Siegel, Ihre Vergütungsstufe bleibt davon unberührt.
Als Pilotpartner liegt Ihre Vergütung bei bis zu 52 € pro Objekt und Jahr. Die Versicherungsvermittlung wird als einmalige Tippgebervergütung abgerechnet, Energie und alle weiteren Leistungen laufend. Der realistische Schnitt liegt bei 40 bis 52 € pro Objekt und Jahr, jeweils bei Objekten, deren Eigentümer eine Optimierung vornimmt.
Entscheidend ist die Perspektive: Wir bauen fortlaufend weitere Leistungen rund um die Immobilie ein — Photovoltaik, Wärmepumpe, energetische Sanierung, Handwerker- und Sanierungsschnittstellen, Datenprodukte. An jeder davon sind Sie beteiligt. Je mehr Anlässe über die Jahre entstehen, desto regelmäßiger wird Ihr Ertrag aus einem Objekt, das Sie längst verkauft haben.
Für den Wert Ihres Büros rechnen wir mit einem Faktor von bis zu 4 auf die laufenden Erträge. Marktüblich sind beim Bestandsverkauf Faktoren zwischen 2 und 3, ein Faktor von 4 wird für sehr gut aufbereitete, vollständig digitalisierte Bestände gezahlt. Genau das ist mit Veestate der Fall.
Dieser Faktor setzt allerdings voraus, dass wir die weiteren Monetarisierungsstufen wie geplant umsetzen. Heute tragen ihn Energie und Optimierung allein noch nicht. Unser Ziel ist es, die Vergütung je Immobilie und Jahr deutlich zu steigern, und wir arbeiten stetig daran.
Über jede Anmerkung freuen wir uns, denn sie macht Veestate für alle besser: für die Kunden, für unsere Partner, für unsere Gesellschaft und für unsere Zuhause.
Für Ihre eigene Leistung am Objekt: dafür, dass Sie das digitale Scheckheft anlegen, die Unterlagen strukturiert hinterlegen, es aktuell halten und beim Verkauf an den neuen Eigentümer übergeben. Das ist eine Dienstleistung, die Sie erbringen, und die vergüten wir.
Ausdrücklich nicht vergüten wir Sie für irgendeine Tätigkeit im Versicherungs- oder Finanzbereich. Damit haben Sie nichts zu tun und dürfen es auch nicht. Die Unterlagen liegen bei Ihnen im Regelfall ohnehin schon vor, etwa in onOffice, und sie werden erst nach ausdrücklicher Willenserklärung des Eigentümers an uns übermittelt. Alles Weitere passiert ausschließlich zwischen Veestate und dem Kunden.
Ihre Stufe ergibt sich aus der Qualität Ihrer Arbeit am Scheckheft und legt Ihren Prozentsatz fest. Wie viel daraus wird, bemisst sich nach den Umsätzen, die über das Objekt entstehen. Beides zusammen ergibt Ihre Vergütung: Sie bestimmen den Anteil, das Objekt bestimmt die Summe.
Im Reiter Objekte oben rechts auf + Objekt anlegen. Sie tragen Adresse, Ort, Baujahr und Objektart ein, mehr ist für den Start nicht nötig. Das Objekt erscheint danach sofort in Ihrer Liste mit dem Status „In Bearbeitung“.
Denselben Button finden Sie auch in der Übersicht, damit Sie nicht erst wechseln müssen.
Weil ohne sie keine Datenverarbeitung erlaubt ist. Sobald Sie Unterlagen zu einer Immobilie an uns übermitteln, verarbeiten wir personenbezogene Daten des Eigentümers. Dafür braucht es seine ausdrückliche Zustimmung, das schreibt die Datenschutz-Grundverordnung vor.
Das schützt vor allem Sie. Ohne Einwilligung wäre bereits das Hochladen ein Verstoß, für den Sie als Übermittelnder einstehen. Mit unterschriebener Einwilligung ist klar dokumentiert, dass der Eigentümer zugestimmt hat.
So läuft es praktisch: Sie laden die Vorlage im Anlagedialog herunter, lassen sie vom Eigentümer unterschreiben, digital oder auf Papier, und hängen sie beim Anlegen des Objekts an. Erst danach lässt sich das Objekt speichern.
Die Einwilligung wird revisionssicher hinterlegt und ist jederzeit im Objekt einsehbar. Widerruft der Eigentümer sie später, sperren wir die Verarbeitung und informieren Sie.
Der Aufwand ist gering: eine Unterschrift, meist ohnehin im selben Termin, in dem Sie die Unterlagen erhalten.
Es gibt drei Wege, alle führen zum selben Ergebnis:
- Drag and Drop: Ziehen Sie mehrere PDFs gleichzeitig in das Upload-Feld. Die Zuordnung zum Objekt übernehmen wir.
- Foto vor Ort: Sind Sie beim Eigentümer, fotografieren Sie die Unterlagen direkt aus dem Browser.
- Export aus Ihrer Software: siehe nächster Punkt.
Sie müssen nichts benennen oder sortieren. Das System erkennt die Dokumentart und legt sie in die richtige Kategorie.
In onOffice öffnen Sie das Objekt, wählen im Dokumentenbereich die gewünschten Dateien aus und exportieren sie als Datenpaket. Dieses Paket ziehen Sie anschließend in einem Zug in Veestate.
Das Gleiche funktioniert mit propstack, FlowFact, estateOffice und jeder Software, die einen Dokumentenexport anbietet. Sie müssen die Dateien nicht einzeln herunterladen.
Gerade beim Altbestand ist das der schnellste Weg: einmal exportieren, einmal hochladen, fertig. Wir richten das im Onboarding gemeinsam mit Ihnen ein und übernehmen die erste Einpflegung komplett für Sie.
Klicken Sie im Reiter Objekte oder in der Übersicht auf das Objekt. Im Detailfenster wählen Sie Objekt entfernen und dann im folgenden Fenster Bearbeiten. Dort ändern Sie Adresse, Ort, Baujahr, Objektart und Eigentümer.
Hinterlegte Dokumente bleiben dabei erhalten.
Objekte mit dem Status „Übergabe offen“ zeigen im Detailfenster ein Feld für die E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers. Vor dem Versand prüfen Sie in einer Übersicht, ob Empfänger, Objekt und Willenserklärung zusammenpassen. Danach erhält er eine persönliche Einladung und übernimmt das Scheckheft mit allen Unterlagen.
Sie behalten die Leseansicht und Ihre Übersicht dauerhaft. Ihre Vergütung bleibt an das Objekt gebunden, auch wenn es später erneut verkauft wird.
Im Detailfenster des Objekts über Objekt entfernen. Sie erhalten eine Sicherheitsabfrage mit drei Möglichkeiten: bearbeiten, abbrechen oder endgültig löschen.
Wichtig: Mit dem Löschen erlöschen Ihre Ansprüche auf die damit verbundene Vergütung. Bei aktiven Objekten zeigen wir Ihnen vorher an, wie viel Vergütung pro Jahr wegfällt. Im Zweifel rufen Sie uns lieber kurz an, wir finden fast immer eine Lösung.
Wir zahlen zweimal im Jahr aus, jeweils zum Ende des ersten und des zweiten Halbjahres. Ausgezahlt wird alles, was bis zum Stichtag bei uns tatsächlich eingegangen und abgerechnet ist.
Sie erhalten dazu eine Abrechnung, die jede Position einzeln ausweist, Objekt für Objekt. Was noch nicht eingegangen ist, wandert automatisch in die nächste Auszahlung.
Der Grund für den Halbjahresrhythmus ist einfach: Die Abrechnungszyklen unserer Partner laufen verzögert. Häufigere Auszahlungen würden viele Kleinstbeträge und unübersichtliche Abrechnungen erzeugen.
Wir zahlen bewusst erst spät aus, und das ist zu Ihrem Vorteil. Ausgezahlt wird ausschließlich, was bei uns endgültig eingegangen ist und nicht mehr storniert werden kann. Ein Vorgang braucht dafür in der Regel vier Monate. Erst danach fließt Geld an Sie.
Der Grund: Nichts ist ärgerlicher, als Geld zurückfordern zu müssen, das Sie längst eingeplant hatten. Diese Wartezeit nehmen wir uns lieber, als Ihnen später eine Rechnung zu schicken.
Sollte es doch einmal zu einer nachträglichen Stornierung kommen, verrechnen wir den Betrag mit Ihrer nächsten Auszahlung. Sie bekommen keine Rückforderung von uns, es wird lediglich weniger gutgeschrieben. Nur wenn Sie ausscheiden und nichts mehr zu verrechnen ist, sprechen wir Sie darauf an.
Beim Ausstieg behalten wir aus demselben Grund einen Teil der letzten Auszahlung zurück, bis alle Stornofristen abgelaufen sind, und rechnen dann sauber ab.
Nach einer Optimierung durchläuft der Vorgang mehrere Stationen, bevor Geld fließt:
- Der neue Anbieter prüft und policiert den Antrag.
- Es läuft eine gesetzliche Widerrufsfrist, innerhalb derer der Kunde zurücktreten kann.
- Erst danach wird der Vorgang als Bestand geführt und abgerechnet.
- Die Abrechnung erfolgt in festen Zyklen, nicht tagesaktuell.
Diese Wartezeit ist branchenüblich und kein Veestate-spezifischer Umweg. Der Vorteil: Ist das Objekt einmal im Bestand, bleiben Sie an allem beteiligt, was künftig darüber läuft, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Deutlich schneller, in der Regel vier bis acht Wochen nach dem Wechsel. Hier entfällt die lange Policierung, es zählt im Wesentlichen der bestätigte Anbieterwechsel.
In den ersten Monaten nach dem Start macht diese einmalige Vergütung deshalb den Großteil Ihrer Auszahlung aus. Die laufenden Erträge kommen zeitversetzt dazu und werden dann zum stabilen Fundament.
Die Vergütungsübersicht zeigt Ihnen den erwarteten Jahreswert Ihres Bestands, also das, was Ihre Objekte laufend erwirtschaften. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich und immer nur für tatsächlich eingegangene Beträge.
Beide Zahlen sind richtig, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen: Was ist mein Bestand wert, und was kommt zum nächsten Stichtag aufs Konto.
Sie haben vier Wege zu uns, alle ohne Warteschleife und ohne Ticketsystem:
- E-Mail an partner@veestate.de. Antwort in der Regel am selben Werktag, spätestens am nächsten. Am besten für Fragen mit Anhang oder wenn es nicht eilt.
- Telefon. Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichen Sie direkt Ihren Ansprechpartner, keine Hotline. Am besten, wenn es schnell gehen muss.
- Rückrufservice. Sie hinterlegen Ihre Nummer, wir melden uns so schnell wie möglich. Auf Wunsch auch zu einem festen Termin, den Sie mit Tag und Uhrzeit selbst festlegen.
- Direktnachricht im Partnerbereich. Kurze Frage zwischendurch, ohne Telefon und ohne Formular.
Als Premium Partnermakler werden Ihre Anfragen auf allen Wegen vorgezogen und in der Regel am selben Werktag beantwortet.
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Einwilligung in die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten
gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Gegenstand und Zweck
Ich willige ein, dass der Makler die ihm vorliegenden Daten und Unterlagen zu der oben genannten Immobilie an Veestate übermittelt und dass Veestate diese verarbeitet, um
- ein digitales Immobilien-Scheckheft zu erstellen und zu pflegen,
- mir dieses Scheckheft dauerhaft bereitzustellen und es bei einem Eigentümerwechsel an den Erwerber zu übergeben,
- mir auf dieser Grundlage Angebote zur Optimierung laufender Kosten, insbesondere für Energie und Versicherungen, über Kooperationspartner zu unterbreiten.
2. Betroffene Daten
Objekt- und Gebäudedaten (u. a. Adresse, Baujahr, Fläche, Ausstattung, Zustand), zugehörige Dokumente (u. a. Grundbuchauszug, Energieausweis, Rechnungen, Versicherungspolicen sowie Wartungs- und Prüfprotokolle) sowie meine Kontaktdaten.
3. Empfänger und Weitergabe
Empfänger der Daten ist Veestate. Zur Erstellung konkreter Optimierungsangebote gibt Veestate einzelne Daten an Kooperationspartner weiter (z. B. Vergleichs- und Vermittlungsdienste für Energie und Versicherungen), jedoch nur, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Bei einem Verkauf der Immobilie wird das Scheckheft dem Erwerber übergeben.
4. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
5. Freiwilligkeit und Widerruf
Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass mir dadurch Nachteile entstehen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Der Widerruf ist zu richten an datenschutz@veestate.de.
6. Speicherdauer
Die Daten werden gespeichert, solange dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, längstens bis zum Widerruf dieser Einwilligung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7. Meine Rechte
Mir stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit zu sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
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Die Vollständigkeit sinkt dadurch, was sich auf Ihre Vergütungsstufe auswirken kann. Sie können die Datei jederzeit erneut hochladen.
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Ihre Kündigung wird zum Ende des laufenden Monats wirksam. Bis dahin bleiben alle Leistungen aktiv.
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