Veestate
Digitales Scheckheft für Immobilien

Das Argument, das den Auftrag gewinnt.

Mit dem digitalen Scheckheft übergeben Sie kein bloßes Objekt, sondern eine lückenlos dokumentierte Immobilie. Das überzeugt Eigentümer beim Bewertungstermin, Käufer im Exposé und schützt Sie vor Haftung. Nebenbei baut sich ein Bestand auf, an dessen Erträgen Sie beteiligt bleiben.

Wie es funktioniert
Pilotphase 2026 · Zwölf PlätzeVertraulich · Auf Einladung
Der Status Quo

Sie arbeiten hart für einen Abschluss. Dann ist der Kunde weg.

Der klassische Makleralltag ist ein Geschäft des ewigen Neuanfangs. Jeden Monat von null. Kein Bestand, der trägt. Keine Beziehung, die bleibt. Und bei jeder Transaktion ein Haftungsrisiko, das Sie kaum kontrollieren können.

01

Das Einmal-Geschäft

Nach dem Notartermin endet die Kundenbeziehung. Es entstehen keine laufenden Erträge, kein Portfolio, das Sie aufbauen.

02

Die Haftungsfalle

Sie übernehmen ungeprüft Angaben des Verkäufers. Stimmt etwas nicht, stehen Sie im Regress, oft für Mängel, die niemand sehen konnte.

03

Der Türöffner-Status

Portale drücken Sie in die Rolle des reinen Terminverwalters. Ihre Provision zu rechtfertigen wird jedes Jahr schwerer.

Was Veestate verändert

Vier Dinge, die Ihr Geschäft grundlegend verbessern.

I · Das Siegel

Sichtbar besser als das Inserat daneben

Objekte mit vollständigem Scheckheft tragen das Veestate-Siegel, im Titelbild, im Exposé und auf Ihrer Webseite. Der Käufer sieht auf einen Blick, dass hier dokumentiert ist statt behauptet. Und er fragt sich beim nächsten Inserat, warum dort keins ist.

II · Mehr Aufträge

Aktivieren Sie Ihren Altbestand

Mit drei Klicks ist das Scheckheft erstellt, und Sie haben einen Anlass zum Kontakt. Ihr Mandant sieht, dass Sie sich auch nach der Vermittlung noch kümmern, und Sie kommen wieder ins Gespräch. Was sich daraus an Vermittlungsaufträgen ergibt, wissen Sie besser als wir.

III · Haftungsschutz

Optik und Substanz sauber getrennt

Jede Angabe im Scheckheft trägt ihre Herkunft: selbst angegeben, belegt oder vor Ort bestätigt. Was der Eigentümer erzählt, steht nicht mehr ungeprüft in Ihrem Exposé. Ihr rechtliches Risiko bei jeder Transaktion sinkt erheblich.

IV · Beteiligung am Objekt

Nach dem Verkauf weiter am Objekt beteiligt

Nebenbei entsteht ein Bestand, der trägt. Für jedes Scheckheft, das zu einer Optimierung führt, fließt eine Vergütung an Sie — automatisiert und ohne zusätzlichen Aufwand. Und mit jeder weiteren Leistung, die wir rund um die Immobilie einbauen, kommt eine neue Ertragsquelle dazu. Nach ein paar Jahren ist daraus ein Portfolio geworden, das Sie beim Verkauf Ihres Büros realisieren können.

Das Siegel

Was Ihre Objekte aus der Masse heraushebt.

Ein Käufer sieht in einer Woche dreißig Angebote, die alle gleich aussehen. Das Veestate-Siegel unterbricht dieses Muster und macht das Fehlen anderswo zur Frage.

VeestateSCHECKHEFTGEPFLEGT GOLD

Immer oben rechts, immer gleich

Das Siegel sitzt im Titelbild Ihres Inserats, an derselben Stelle, in derselben Form. So findet das Auge es ohne zu suchen, auch in der kleinen Vorschau einer Ergebnisliste.

Sie laden es im Partnerbereich herunter, sobald ein Scheckheft vollständig ist. Fertig zugeschnitten, mit transparentem Hintergrund, in allen Größen.

Nur wer es verdient. Das Siegel wird automatisch freigeschaltet, sobald ein Scheckheft vollständig ist. Es lässt sich nicht kaufen und nicht beantragen.
Überall einsetzbar. Im Titelbild Ihres Inserats, im Exposé, auf Ihrer Webseite und in der Signatur. Sie laden es direkt im Partnerbereich herunter.
Nachprüfbar. Jedes Siegel trägt eine Objektnummer. Wer sie eingibt, sieht Stufe und Datum. Das macht es glaubwürdig und schützt vor Missbrauch.
Ein Siegel, eine Bedingung. Es erscheint, wenn die gesetzlich notwendigen Unterlagen vorliegen und der Zustand vor Ort festgestellt wurde.
VeestateSCHECKHEFTGEPFLEGT GOLD
Scheckheft vollständig
VeestateSCHECKHEFTGEPFLEGT PLATIN
Substanz zusätzlich nachgewiesen
So einfach läuft es
1

Exportieren Sie Ihre Unterlagen per Klick aus Ihrer Software wie onOffice, oder per Drag & Drop. So wird sogar Ihr Altbestand wieder zu einer Ertragsquelle: das Scheckheft ist für frühere Kunden kostenlos, bringt Sie wieder mit ihnen ins Gespräch und schafft Überblick über ihre Fixkosten, alle Unterlagen an einem Ort.

2

Veestate liest die Daten aus, strukturiert sie und legt das Scheckheft an. Diesen Teil übernehmen wir für Sie.

3

Beim Notartermin geht das Scheckheft an den neuen Eigentümer über — als digitaler Dokumentensafe in einer Kundenapp. Statt zehn verschiedener Ordner hat er alle Unterlagen griffbereit und digital geordnet, dazu die Möglichkeit, seine Fixkosten zu optimieren.

4

Ihre Vergütung fließt laufend weiter. Dauerhaft, ohne dass Sie noch etwas tun müssen.

Die Kundenapp

Ihr Kunde bekommt eine eigene App.

Das Scheckheft ist kein PDF, das in einem Ordner verschwindet. Der Eigentümer bekommt beim Übergabetermin einen Zugang zu seiner eigenen App – kostenlos, dauerhaft, an das Objekt gebunden. Das ist die Seite, die Sie ihm zeigen, und der Grund, warum er sich auch drei Jahre später noch an Sie erinnert.

Objektübersicht in der Kundenapp

Sein Haus auf einen Blick

Objektdaten, Vollständigkeitsgrad, Siegelstufe und die laufenden Fixkosten pro Monat. Der Eigentümer sieht sofort, was er hat und was ihn sein Haus kostet.

Dokumentensafe in der Kundenapp

Der Safe statt zehn Ordner

Alle Unterlagen sortiert nach Bereich, mit Fristen wie der nächsten Kehrung. Was fehlt, steht dort ebenso – sichtbar und nachtragbar.

Sparpotenzial in der Kundenapp

Sein Grund, wiederzukommen

Aus den erfassten Verträgen errechnet die App, was sich einsparen lässt. Genau hier entsteht die Optimierung, aus der Ihre Vergütung entsteht.

Maklerprofil in der Kundenapp

Und hier stehen Sie.

Ihr Büro ist im Profil jedes Scheckhefts prominent hinterlegt – mit Logo, Namen und Anrufbutton, dauerhaft und ohne Kosten für Sie.

Der Eigentümer öffnet die App mehrmals im Jahr: wenn eine Frist ansteht, wenn er ein Dokument braucht, wenn er einen Wechsel prüft. Jedes Mal steht Ihr Name daneben. So bleiben Sie bei genau den Altkunden präsent, die Ihnen sonst über die Jahre entgleiten.

Was Sie daraus an Aufträgen machen, ist Ihr Geschäft – wir sorgen dafür, dass Sie im richtigen Moment sichtbar sind.

Wichtig für Sie: Die App gehört zum Objekt, nicht zu einer Person. Verkauft Ihr Kunde das Haus, wandert das Scheckheft mit – und der neue Eigentümer beginnt mit einem vollständig dokumentierten Objekt, das Ihren Namen trägt.
Die Rechnung

Konkret, pro Objekt, ohne Schönfärberei.

Das Scheckheft ist Ihr Verkaufsargument. Die Vergütung kommt dazu, ohne dass Sie dafür etwas Zusätzliches tun.

bis zu
65

Vergütung pro Objekt als Pilotpartner. Heute aus Versicherung und Energie, mit jeder weiteren Leistung wächst sie.

bis zu
19k€

Bei 300 Objekten im Bestand. Ohne eine einzige neue Transaktion.

bis zu
76k€

Mehrwert für Ihr Büro. Ein digitalisierter Bestand mit laufenden Erträgen erhöht den Preis, den Sie beim Verkauf Ihres Unternehmens erzielen.

Wie 300 Objekte zusammenkommen

Ein mittelständisches Maklerbüro vermittelt im Jahr 50 bis 60 Objekte, Verkauf und Vermietung zusammen. Dazu kommt der Altbestand der vergangenen Jahre, häufig 100 bis 200 Immobilien, deren Unterlagen ohnehin im System liegen.

Die Bestandsdigitalisierung übernehmen wir für Pilotpartner vollständig. Sie exportieren die Objekte aus Ihrer Software, alles Weitere machen wir. Für Ihre früheren Kunden ist das Scheckheft kostenlos, Sie haben also einen Anlass, sich nach Jahren wieder zu melden, ohne etwas verkaufen zu müssen.

Realistisch erreichen Sie 300 Objekte im ersten Jahr, je nach Bürogröße und Altbestand auch früher oder später. Danach wächst der Bestand mit jedem Abschluss von allein weiter.

Der genaue Wert hängt vom Objekt ab, bei hochwertigen Immobilien liegt er höher. Vergütet werden Objekte, bei denen der Eigentümer eine Optimierung vornimmt. Weitere Monetarisierungsstufen sind geplant, um Ihre Vergütung zusätzlich zu erhöhen.

Wir starten mit zwölf Maklern. Nicht mit hundert.

Die ersten zwölf Partner gestalten das Produkt aktiv mit und tragen dafür das Risiko der frühen Phase. Ausgewählt wird nach Qualität, nicht nach Reihenfolge. Die Pilotregion legen wir gemeinsam fest.

Was Pilotpartner dauerhaft behalten
Die höchste Vergütungsstufe, unbefristet. Nicht nur während der Pilotphase. Ihre Konditionen bleiben bestehen, auch wenn wir sie für später hinzukommende Partner senken. Das gilt für jedes Objekt, das Sie einbringen, solange Sie Partner sind.
Vollständige Bestandsdigitalisierung, kostenfrei. Wir pflegen Ihren Altbestand ein, Sie liefern nur die Unterlagen. Auch bei zweihundert Objekten liegt der Aufwand bei uns, nicht bei Ihnen.
Persönlicher Ansprechpartner. Kein Ticketsystem, kein wechselnder Support. Einer, der Ihren Bestand kennt.
Später hinzukommende Partner erhalten ein ausgereiftes Produkt und einen Markt, in dem das Siegel bereits bekannt ist. Die Konditionen der ersten Welle erhalten sie nicht.
Kontakt

Die Pilotphase läuft auf Einladung. Wir sprechen ausgewählte Maklerbüros in der Region direkt an und melden uns persönlich. Wenn wir bereits im Gespräch waren, erreichen Sie uns hier.

Veestate (Rechtsform) in Gründung
Deutschland
Über uns

Warum es Veestate gibt.

Häuser überdauern Generationen. Ihre Unterlagen verschwinden nach dem Verkauf in Ordnern wie im 20. Jahrhundert. Veestate ist das digitale Scheckheft, das bleibt.

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Das Team

Wer dahintersteht.

Lukas Schlepper
Lukas Schlepper
Gründer & CEO

IHK-geprüfter Immobilienfachmann; die Erlaubnisse nach § 34c und § 34d GewO sind in Vorbereitung. Veestate ist nicht seine erste Gründung: Mit V. hat er zuvor ein eigenes Startup im XR-Bereich aufgebaut, von der ersten Idee bis zum fertigen Produkt. Aus der Verbindung von Technik und der Liebe zu Immobilien ist die Idee zum Scheckheft entstanden. Er verantwortet Vertrieb, Partnerschaften und Produktvision.

Frederik Hummel
Frederik Hummel
Mitgründer & CTO

Full-Stack-Entwickler und Consultant mit über zwölf Jahren Erfahrung in Logistik, Fintech und E-Commerce. Als Lead Developer bei Etribes verantwortet er die technische Umsetzung von Digitalprojekten für namhafte Auftraggeber. Zuvor bei SCAYLE und Swarovski. Bei SCAYLE, der Plattform von ABOUT YOU, verantwortete er Features für Marken wie Fielmann, Deichmann und s.Oliver über mehr als dreißig Märkte hinweg. Bei Veestate ist er der Kopf hinter dem Code und verantwortet Architektur, Datenhaltung und die Anbindung der Partnersysteme.

Levin Schneider
Levin Schneider
Mitgründer & Head of Legal

Volljurist und Rechtsanwalt mit Stationen in einer überregionalen Kanzlei, Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht. Er kennt die Kehrseite fehlender Übersicht aus der Praxis: Viele Streitigkeiten, die er begleitet hat, wären mit lückenloser Dokumentation gar nicht erst entstanden. Genau das treibt ihn bei Veestate an. Er verantwortet Recht und Compliance, von den Verträgen über den Datenschutz bis zur rechtssicheren Konstruktion des gesamten Modells. Gemeinsam mit Lukas verantwortet er zudem die strategischen Partnerschaften.

Roberto Iljazovski
Roberto Iljazovski
Mitgründer & Head of Business Partner Relationships

Roberto ist der Mensch am anderen Ende der Leitung. Sein Fokus liegt seit jeher auf dem direkten Draht zum Kunden, dazu kommt eine echte Begeisterung für Immobilien und für Technik. Bei Veestate leitet er die Dateneinpflegung und die Betreuung der Partnermakler. Beides greift ineinander: Weil jedes Objekt durch seine Hände geht, kennt er den Bestand eines Maklers so gut wie dieser selbst. Wer anruft, muss nichts erklären.

Die Idee

Aus einer Beobachtung wurde ein Startup.

Veestate begann im IHK-Lehrgang. Lukas saß dort, um Makler zu werden, und merkte dabei vor allem eines: Der Beruf arbeitet mit Methoden aus einer Zeit vor dem Internet. Unterlagen liegen über zehn Ordner verteilt, das Wissen über ein Haus verschwindet mit jedem Eigentümerwechsel, und nach dem Notartermin beginnt alles wieder von vorn.

Ein Auto hat ein Scheckheft. Jede Inspektion, jeder Ölwechsel steht darin. Eine Immobilie, die ein Vielfaches kostet und für die meisten Menschen den größten Teil ihres Vermögens ausmacht, hat nichts dergleichen.

Dazu kam ein zweiter Gedanke. Digitalisierung bedeutet hierzulande fast immer, dass Daten ins Ausland abfließen, ohne dass jemand nachvollziehen kann, wo sie liegen und wer sie auswertet. Bei einem Kalender mag man darüber hinwegsehen. Bei allem, was wir über unser Zuhause wissen, sollte man es nicht.

Beides zusammen ergab Veestate: das erste digitale Scheckheft für die Immobilie. Es hängt am Objekt statt an einer Person und wandert beim Verkauf mit. Alle Daten und alle Prozesse bleiben in Europa, überwiegend in Deutschland.

Klingt nach Ihrem Weg?

v6.2

Guten Tag, Herr Brandt.

Heiko Brandt Immobilien · Wiesbaden · Premium Partnermakler seit März 2026

Das wartet auf Sie

Letzte Gutschriften

DatumObjektArtBetrag
27.07.2026Emser Straße 23, LahnsteinVergütung26,40 €
24.07.2026Am Sonnenhang 17, VallendarVergütung29,50 €
21.07.2026Löhrstraße 41, KoblenzVergütung23,75 €
18.07.2026Rheinallee 12, KoblenzVergütung23,75 €
11.07.2026Hohenzollernstraße 6, KoblenzVergütung21,10 €
02.07.2026Parkstraße 12, 65189 WiesbadenVergütung49,60 €

Ihre Objekte

Ihre Vergütung

Wie setzt sich die Vergütung zusammen und wann wird gezahlt?
Vergütungen gesamt, alle Optimierungen
Unternehmenswert-Steigerung
wenn Ihre eingepflegten Objekte jedes Jahr neue Erträge abwerfen
Wie setzt sich die Vergütung zusammen und wann wird gezahlt?

Ihr Profil

Diese Angaben sehen Ihre Kunden im Scheckheft. Halten Sie sie aktuell, das stärkt Ihre Sichtbarkeit.

Profilbild und Logo

HB
JPG oder PNG, quadratisch, mindestens 400 × 400 Pixel. Erscheint im Scheckheft Ihrer Kunden.
Logo hierher ziehen
oder klicken zum Auswählen · PNG mit transparentem Hintergrund empfohlen

Persönliche Daten

Geschäftsdaten

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt zweimal im Jahr auf dieses Konto. Änderungen prüfen wir aus Sicherheitsgründen, bevor sie wirksam werden.

Wie Kunden Sie sehen

So erscheint Ihr Profil im Scheckheft Ihrer Kunden, dauerhaft und kostenfrei.

HB
Premiumpartner
Heiko Brandt
Heiko Brandt Immobilien e. K.
+49 611 4409120 · www.brandt-immobilien.de
Ihr Makler für dieses Objekt
Als Premiumpartner wird Ihre Kachel im Scheckheft golden hervorgehoben und steht weiter oben.

Premiumpartner

Statusaktiv
Kosten50 € im Monat, monatlich kündbar
Nächste Abrechnung01.08.2026
EnthaltenPriorisierter Support, Hervorhebung in der Kundenapp
Ohne Premiumpartner bleibt Ihnen der volle Funktionsumfang erhalten, ebenso Ihre Vergütung. Support erhalten Sie weiterhin, nur ohne Vorrang, und Ihr Profil erscheint in der Kundenapp ohne Hervorhebung.

Partnerschaft

StatusPremium Partnermakler
Partner seitMärz 2026
Supportpriorisiert
Objekte im System

Hilfe und Antworten

Alles Wichtige zu Objekten, Daten, Vergütung und Auszahlungen. Finden Sie nichts, rufen wir gern zurück.
Wichtig zuerst

Nein. Und ausdrücklich: Sie dürfen es im Normalfall auch gar nicht.

Eine Beratung zu Versicherungs- oder Finanzprodukten setzt eine eigene Erlaubnis und besondere fachliche Voraussetzungen voraus. Ohne diese Erlaubnis ist eine Beratung weder vom Gesetzgeber noch von uns gestattet. Das ist keine Formalie, sondern eine harte Grenze.

Ihr Teil ist die Immobilie: Objekt anlegen, Unterlagen hinterlegen, Scheckheft übergeben. Die gesamte Betreuung des Eigentümers, alle inhaltlichen Rückfragen und die vollständige Abwicklung übernehmen wir. Ihr Aufwand endet mit der Übergabe, Ihre Vergütung läuft trotzdem weiter.

Was Sie ohne Weiteres sagen dürfen: dass es das Scheckheft gibt, was es leistet und dass sich darüber Fixkosten überprüfen lassen. Sie dürfen den Kunden jederzeit an uns verweisen.

Was Sie nicht tun dürfen: Tarife oder Anbieter vergleichen, empfehlen oder bewerten, Leistungsumfang und Deckung erklären, zu Wechsel oder Kündigung raten oder Fragen zu einem konkreten Vertrag beantworten. Bei allem in dieser Richtung gilt ein einziger Satz: „Das klärt Veestate direkt mit Ihnen." Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Wenn es doch zu einer Beratung kommt, müssen wir handeln. Nicht, weil wir das wollen, sondern weil Veestate als künftiger Erlaubnisträger nach außen haftet und den Zustand abstellen muss. Der Ablauf ist gestaffelt:

  • Wir sprechen Sie an, klären den Sachverhalt und halten ihn fest.
  • Wiederholt sich der Vorgang, sperren wir den Zugang vorübergehend.
  • Bleibt es dabei, beenden wir die Partnerschaft. Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt, künftige entfallen.

Für Sie persönlich kann eine unerlaubte Beratung zusätzlich ein Bußgeld, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und eine Haftung gegenüber dem Kunden nach sich ziehen. Genau davor schützt Sie diese klare Trennung.

Im Zweifel gilt immer: kurz bei uns melden, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

Ihre Vergütung

Jede hinterlegte Unterlage trägt eine Kennzeichnung, woher die Angabe stammt. Für Eigentümer, spätere Käufer und Banken ist das der Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Nachweis, und für Sie der Unterschied zwischen Sicherheit und Haftung.

Selbst angegeben. Der Eigentümer hat etwas berichtet, ein Nachweis fehlt. Beispiel: „Das Bad wurde 2019 saniert“, ohne Rechnung. Diese Angaben zählen zur Erfassung und reichen bei den verdeckten Bauteilen auch für Gold. Bei allem, was Sie selbst sehen können, zählen sie nicht — dort ist Ihre Feststellung verlangt. Genau deshalb können Sie sie bedenkenlos so kennzeichnen. Sie geben weiter, was Sie gehört haben, ohne dafür geradezustehen.

Vor Ort bestätigt. Sie haben es selbst gesehen. Ein neues Bad, neue Fenster, eine Wärmepumpe im Garten, das erkennt man ohne Rechnung. Diese Stufe zählt als Nachweis.

Bei einigen Punkten gibt es nur diese eine Möglichkeit. Gebäude von außen, Böden, Wände und Decken sowie Bäder und Küche können Sie nur selbst feststellen, mit Datum der Besichtigung. Belege existieren dafür nicht, und eine Angabe des Eigentümers wäre keine Feststellung. Diese Punkte entscheiden über das Siegel.

Belegt. Ein Dokument liegt vor, etwa eine Handwerkerrechnung, ein Wartungsprotokoll oder eine Abrechnung. Das ist die höchste Stufe, weil sie unabhängig von einer Einschätzung überprüfbar ist. Bei den verdeckten Bauteilen, also Elektrik, Leitungen und Dämmung, ist sie die einzige Alternative zur Selbstauskunft.

Und genau hier liegt Ihre Verantwortung: Wenn Sie „vor Ort bestätigt“ setzen, obwohl Sie es nicht gesehen haben oder es nicht zutrifft, ist das eine eigene Aussage von Ihnen. Dafür haften Sie gegenüber dem Käufer, unabhängig von Veestate. Setzen Sie diese Stufe deshalb nur, wenn Sie es wirklich selbst gesehen haben.

Die gute Nachricht: Genau deshalb ist das Scheckheft für Sie ein Schutz und keine zusätzliche Gefahr. Bisher wurden mündliche Aussagen des Verkäufers ungeprüft in Exposés übernommen, und im Streitfall standen Sie dafür ein. Jetzt können Sie sauber trennen, was der Eigentümer erzählt hat und was nachgewiesen ist. Was belegt ist, liegt beim Eigentümer. Was Sie bestätigen, liegt bei Ihnen. Alles andere ist als Selbstauskunft gekennzeichnet und damit für jeden erkennbar.

Im Zweifel gilt: lieber eine Stufe niedriger einordnen. Eine ehrliche Selbstauskunft schadet niemandem, eine falsche Bestätigung schon.

Ab Stufe Basis. Das bedeutet: die Objektdaten stehen, also Adresse, Objektart, Wohnfläche und Baujahr. Mehr braucht es nicht. Genau diese Daten haben Sie auch für Ihren Altbestand bereits im System.

Für die meisten Substanzangaben genügen Angaben des Eigentümers. Sie müssen nichts nachweisen und nichts beschaffen. Wenn er Ihnen sagt, die Heizung ist von 2018 und das Dach von 2004, tragen Sie das als Selbstauskunft ein. Damit ist die Position erfasst.

Für Gold reicht das allerdings nicht überall: Was Sie bei der Besichtigung selbst sehen können, müssen Sie auch selbst feststellen.

Nachliefern ist jederzeit möglich, auch nach der Übergabe. Ein volleres Scheckheft bringt den Eigentümer schneller in die Optimierung und hebt Ihre Stufe, aber es hält die Übergabe nicht mehr auf.

Unterlagen, die es nicht gibt, kennzeichnen Sie als nicht vorhanden mit kurzer Begründung. Sie zählen dann als geklärt und blockieren die Übergabe nicht. Damit das nicht als Abkürzung dient, sind pro Block höchstens zwei solcher Positionen möglich, in Block A nur eine.

Im Objekt sehen Sie jederzeit, welcher Block noch offen ist und was für die nächste Stufe fehlt.

Das Siegel

Das Siegel gibt es ab Stufe Gold. Es sagt zwei Dinge zugleich: die Immobilie ist rechtlich verkaufsfähig, und ihr Zustand wurde vor Ort festgestellt statt nur behauptet.

Der Weg dahin in drei Stufen:

  • Basis – die Objektdaten. Die Übergabe ist ab hier frei.
  • Gold – die gesetzlich notwendigen Unterlagen plus die Zustandseinstufung. Ab hier trägt das Objekt das Siegel.
  • Platin – zusätzlich das, was ohnehin in jedem Verkaufsordner liegt: Block A, B und C vollständig.

Gesetzlich notwendig sind wenige Unterlagen: ein gültiger Energieausweis, den Sie schon zur Besichtigung vorlegen müssen, und ein aktueller Grundbuchauszug für den Notar. Bei einer Eigentumswohnung kommt die Teilungserklärung dazu. Mehr verlangt das Siegel an Papier nicht.

Was Sie sehen können, müssen Sie feststellen. Fassade und Außenanlagen, Böden, Wände und Decken sowie Bäder und Küche gibt es nur als Ihre eigene Feststellung vor Ort, mit Datum. Belege existieren dafür nicht, und eine Angabe des Eigentümers wäre keine Feststellung. Fehlt einer dieser Punkte, bleibt das Siegel gesperrt, auch wenn sonst alles vollständig ist.

Verdeckte Bauteile bleiben davon ausgenommen. Elektrik, Leitungen und Dämmung kann niemand durch Hinsehen beurteilen. Dort gibt es kein „vor Ort bestätigt“, sondern nur die Angabe des Eigentümers oder einen Prüfnachweis wie E-Check oder Dichtheitsprüfung. Erfasst sein müssen sie, nachgewiesen nicht.

Beim Altbestand heißt das: Waren Sie nie in dem Haus, kommen Sie nicht auf Gold. Das ist gewollt. Das Siegel sagt aus, dass jemand das Objekt tatsächlich gesehen hat.

Ein abgelaufener Energieausweis zählt wie keiner und sperrt das Siegel, bis ein aktueller vorliegt.

Im Objekt sehen Sie jederzeit, was für die nächste Stufe noch fehlt.

Gar nichts. Im Gegenteil, wir bezahlen Sie.

Die Software ist für Partnermakler vollständig kostenfrei. Es gibt keine Einrichtungsgebühr, keine Grundgebühr und keine Kosten pro Objekt.

Wir haben genau eine kostenpflichtige Funktion, den Premiumpartner. Und uns ist wichtig, wie sie gebaut ist: Sie schränkt Sie in der Software in keiner Weise ein und versteckt keine systemrelevante Möglichkeit hinter einer Bezahlschranke. Alles, was Sie zum Arbeiten und Verdienen brauchen, bleibt kostenfrei. Der Premiumpartner fügt zwei Dinge hinzu:

  • Priorisierter Support. Ihre Anfragen werden vorgezogen und in der Regel am selben Werktag beantwortet. Bei Rückrufen stehen Sie vorn in der Reihe.
  • Hervorhebung in der Kundenapp. Ihr Profil wird im Scheckheft Ihrer Kunden golden herausgestellt und steht weiter oben. Das sorgt für einen zusätzlichen Aufmerksamkeitsschub, jedes Mal, wenn der Eigentümer die App öffnet.

50 € im Monat, monatlich kündbar. Keine Mindestlaufzeit, kein Jahresvertrag. Bereits ein einziges zusätzliches Objekt pro Jahr trägt die Kosten.

Ob Sie das brauchen, entscheiden Sie. Ohne Premiumpartner arbeiten Sie mit demselben Funktionsumfang und verdienen dieselbe Vergütung.

Ihre Vergütung ist ein vertraglicher Anspruch, keine freiwillige Leistung, die wir jederzeit streichen könnten. Sie hängt am Objekt, nicht an einer laufenden Tätigkeit von Ihnen.

Objektgebunden und unbefristet. Wer das Scheckheft angelegt hat, bleibt der Begünstigte, auch wenn die Immobilie später erneut verkauft wird. Es gibt kein Ablaufdatum und keine Verlängerung, um die Sie sich kümmern müssten. Sie müssen dafür nichts weiter tun.

Bestandsschutz. Passen wir das Modell künftig an, gelten für bereits eingebrachte Objekte weiterhin die Konditionen, zu denen Sie sie eingebracht haben.

Übertragbar und vererbbar. Verkaufen Sie Ihr Büro oder übergeben es an einen Nachfolger, geht der Anspruch mit über. Genau das macht ihn beim Verkauf zu einem echten Wert.

Der einzige Fall, in dem Sie ein Objekt verlieren: Der Eigentümer trägt aktiv einen anderen Makler ein. Wir kalkulieren hier mit einem niedrigen einstelligen Prozentsatz, denn nach der Übergabe entsteht kaum Reibung, die einen Wechsel auslösen könnte.

Und selbst dann verlieren Sie nicht sofort. Ab dem Tag, an dem ein Nachfolger eingetragen wird, läuft Ihr Anspruch noch fünf volle Jahre weiter und geht erst danach über. Das sind bis zu 260 € pro Objekt, zusätzlich zu allem, was Sie bis dahin bereits erhalten haben.

Wichtig: Die fünf Jahre beginnen mit dem Wechsel, nicht mit der Übergabe. Ob ein Eigentümer im ersten oder im zwölften Jahr wechselt, spielt keine Rolle, Sie haben immer denselben Auslauf. Entfernt der Eigentümer Sie lediglich aus seiner Ansicht, ohne einen Nachfolger zu benennen, läuft überhaupt keine Frist. Ihr Anspruch bleibt dann unverändert bestehen, denn es gibt niemanden, der die Leistung erbracht hätte.

Wechselt der Eigentümer mehrfach, ändert das nichts an Ihrem Auslauf. Der Anspruch geht am Ende an den Makler über, der dann eingetragen ist. Er teilt sich nie auf, es gibt zu jedem Zeitpunkt genau einen Empfänger.

Bei unerlaubter Beratung ist ausschließlich das dokumentierte Objekt betroffen. Alle übrigen Scheckhefte bleiben unberührt.

Ihr Profil bleibt beim Kunden sichtbar. In der App des Eigentümers sind Sie dauerhaft als betreuender Makler hinterlegt, kostenfrei und über Jahre. Bei jedem Blick ins Scheckheft sind Sie präsent. Steht irgendwann ein Verkauf an, sind Sie der Naheliegendste.

Was wir nicht versprechen: Brechen die Erlösströme aus einem Objekt weg, weil der Eigentümer eine Optimierung rückgängig macht, entfällt für dieses Objekt auch die laufende Vergütung. Wo bei uns nichts ankommt, können wir nichts auszahlen. Und wie jedes junge Unternehmen tragen wir ein unternehmerisches Risiko. Wir begegnen dem, indem wir aus eigenem Cashflow wachsen statt auf Kosten der Substanz.

Ja. Ihr Anspruch ist übertragbar, und Sie haben zwei Wege.

Verkauf an einen Dritten. Geben Sie Ihr Büro ab oder übergeben an einen Nachfolger, geht der Anspruch mit über. Er ist Teil dessen, was Sie verkaufen, und erhöht den Preis Ihres Unternehmens.

Verkauf an uns. Möchten Sie in den Ruhestand gehen oder sich einfach vom Bestand trennen, machen wir Ihnen ein Angebot, in der Regel bis zu dem Vierfachen Ihrer laufenden Jahresvergütung. Die genaue Höhe hängt von der Qualität Ihres Bestands ab, also von Vollständigkeit, Nachweisarten und Anzahl der Objekte. Auf Wunsch zahlen wir in Raten statt als Einmalbetrag, was steuerlich oft günstiger ist.

Ein Beispiel: 200 Objekte mit im Schnitt 45 € laufender Vergütung ergeben 9.000 € pro Jahr. Beim Vierfachen entspricht das einem Angebot von bis zu 36.000 €.

Was Sie wissen sollten: Wir haben ein Vorkaufsrecht, Sie legen uns ein Angebot Dritter also zuerst vor. Umgekehrt besteht für uns keine Kaufpflicht, wir können ein Angebot machen, müssen aber nicht. Und der Faktor ist eine Orientierung, keine Zusage. Ein vollständig gepflegter Bestand mit belegten und vor Ort bestätigten Unterlagen erzielt mehr als ein lückenhafter.

Sie müssen nicht verkaufen. Ohne Verkauf läuft Ihre Vergütung unbefristet weiter.

Ihre Vergütung richtet sich nach der Stufe, die ein Scheckheft erreicht. Die Unterlagen sind dafür in vier Blöcke sortiert.

  • Block A, Identität und Recht. Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen die Teilungserklärung.
  • Block B, Substanz und Zustand. Grundrisse, Energieausweis, der Zustand von Gebäude außen, Böden, Wänden und Decken sowie Bädern und Küche, dazu Alter und Zustand von Heizung, Dach, Fenstern, Elektrik, Leitungen und Dämmung. Das ist das Herzstück, denn danach beurteilt ein Käufer die Immobilie.
  • Block C, Betrieb und Kosten. Gebäudeversicherung, Strom, Heizkosten, Grundsteuer, bei Wohnungen Hausgeld und Protokolle.
  • Block D, Historie. Handwerkerrechnungen, Wartungsnachweise, Sanierungsbelege, Baupläne, Fotos.

Daraus ergeben sich die Stufen:

  • Basis · die Objektdaten: Adresse, Objektart, Wohnfläche, Baujahr. 10 % Vergütung, und die Übergabe ist freigeschaltet.
  • Gold · die gesetzlich notwendigen Unterlagen plus die Zustandseinstufung, inklusive der Punkte, die Sie nur selbst feststellen können. 15 % Vergütung, und das Siegel wird freigeschaltet.
  • Platin · zusätzlich das, was ohnehin in jedem Verkaufsordner liegt: Block A, B und C vollständig. 20 % Vergütung.

Was den Unterschied macht, ist nicht der Aufwand. Der Upload bleibt derselbe: ein paar Klicks oder der Ordner per Drag and Drop. Was sich unterscheidet, ist die Verantwortung. Bei Gold stellen Sie den Zustand fest, statt ihn weiterzureichen. Genau das trägt das Siegel.

Block D bleibt freiwillig. Handwerkerrechnungen und Wartungsnachweise liegen beim Eigentümer, nicht bei Ihnen. Sie machen das Scheckheft vollständiger und den Eigentümer schneller optimierungsbereit, aber Ihre Stufe hängt nicht daran.

Ausgezahlt wird nur, wenn etwas optimiert wird. Ihr Anteil steht ab Basis fest, aber Geld fließt erst, wenn beim Objekt Energie oder Versicherung tatsächlich optimiert wurde. Vorher entstehen keine Erlöse, es gibt also nichts zu verteilen. Ihre Stufe entscheidet dann nur, wie hoch Ihr Anteil an dem ist, was daraus folgt.

Nur Ihre eigenen Angaben erhöhen Ihre Stufe. Erreicht ein Objekt durch Unterlagen und Feststellungen, die Sie hinterlegen, Gold, greift automatisch der höhere Satz. Ergänzt dagegen der Eigentümer selbst etwas, steigt das Scheckheft und sein Siegel, Ihre Vergütungsstufe bleibt davon unberührt.

Als Pilotpartner liegt Ihre Vergütung bei bis zu 52 € pro Objekt und Jahr. Die Versicherungsvermittlung wird als einmalige Tippgebervergütung abgerechnet, Energie und alle weiteren Leistungen laufend. Der realistische Schnitt liegt bei 40 bis 52 € pro Objekt und Jahr, jeweils bei Objekten, deren Eigentümer eine Optimierung vornimmt.

Entscheidend ist die Perspektive: Wir bauen fortlaufend weitere Leistungen rund um die Immobilie ein — Photovoltaik, Wärmepumpe, energetische Sanierung, Handwerker- und Sanierungsschnittstellen, Datenprodukte. An jeder davon sind Sie beteiligt. Je mehr Anlässe über die Jahre entstehen, desto regelmäßiger wird Ihr Ertrag aus einem Objekt, das Sie längst verkauft haben.

Für den Wert Ihres Büros rechnen wir mit einem Faktor von bis zu 4 auf die laufenden Erträge. Marktüblich sind beim Bestandsverkauf Faktoren zwischen 2 und 3, ein Faktor von 4 wird für sehr gut aufbereitete, vollständig digitalisierte Bestände gezahlt. Genau das ist mit Veestate der Fall.

Dieser Faktor setzt allerdings voraus, dass wir die weiteren Monetarisierungsstufen wie geplant umsetzen. Heute tragen ihn Energie und Optimierung allein noch nicht. Unser Ziel ist es, die Vergütung je Immobilie und Jahr deutlich zu steigern, und wir arbeiten stetig daran.

Über jede Anmerkung freuen wir uns, denn sie macht Veestate für alle besser: für die Kunden, für unsere Partner, für unsere Gesellschaft und für unsere Zuhause.

Für Ihre eigene Leistung am Objekt: dafür, dass Sie das digitale Scheckheft anlegen, die Unterlagen strukturiert hinterlegen, es aktuell halten und beim Verkauf an den neuen Eigentümer übergeben. Das ist eine Dienstleistung, die Sie erbringen, und die vergüten wir.

Ausdrücklich nicht vergüten wir Sie für irgendeine Tätigkeit im Versicherungs- oder Finanzbereich. Damit haben Sie nichts zu tun und dürfen es auch nicht. Die Unterlagen liegen bei Ihnen im Regelfall ohnehin schon vor, etwa in onOffice, und sie werden erst nach ausdrücklicher Willenserklärung des Eigentümers an uns übermittelt. Alles Weitere passiert ausschließlich zwischen Veestate und dem Kunden.

Ihre Stufe ergibt sich aus der Qualität Ihrer Arbeit am Scheckheft und legt Ihren Prozentsatz fest. Wie viel daraus wird, bemisst sich nach den Umsätzen, die über das Objekt entstehen. Beides zusammen ergibt Ihre Vergütung: Sie bestimmen den Anteil, das Objekt bestimmt die Summe.

Objekte und Daten

Im Reiter Objekte oben rechts auf + Objekt anlegen. Sie tragen Adresse, Ort, Baujahr und Objektart ein, mehr ist für den Start nicht nötig. Das Objekt erscheint danach sofort in Ihrer Liste mit dem Status „In Bearbeitung“.

Denselben Button finden Sie auch in der Übersicht, damit Sie nicht erst wechseln müssen.

Weil ohne sie keine Datenverarbeitung erlaubt ist. Sobald Sie Unterlagen zu einer Immobilie an uns übermitteln, verarbeiten wir personenbezogene Daten des Eigentümers. Dafür braucht es seine ausdrückliche Zustimmung, das schreibt die Datenschutz-Grundverordnung vor.

Das schützt vor allem Sie. Ohne Einwilligung wäre bereits das Hochladen ein Verstoß, für den Sie als Übermittelnder einstehen. Mit unterschriebener Einwilligung ist klar dokumentiert, dass der Eigentümer zugestimmt hat.

So läuft es praktisch: Sie laden die Vorlage im Anlagedialog herunter, lassen sie vom Eigentümer unterschreiben, digital oder auf Papier, und hängen sie beim Anlegen des Objekts an. Erst danach lässt sich das Objekt speichern.

Die Einwilligung wird revisionssicher hinterlegt und ist jederzeit im Objekt einsehbar. Widerruft der Eigentümer sie später, sperren wir die Verarbeitung und informieren Sie.

Der Aufwand ist gering: eine Unterschrift, meist ohnehin im selben Termin, in dem Sie die Unterlagen erhalten.

Es gibt drei Wege, alle führen zum selben Ergebnis:

  • Drag and Drop: Ziehen Sie mehrere PDFs gleichzeitig in das Upload-Feld. Die Zuordnung zum Objekt übernehmen wir.
  • Foto vor Ort: Sind Sie beim Eigentümer, fotografieren Sie die Unterlagen direkt aus dem Browser.
  • Export aus Ihrer Software: siehe nächster Punkt.

Sie müssen nichts benennen oder sortieren. Das System erkennt die Dokumentart und legt sie in die richtige Kategorie.

In onOffice öffnen Sie das Objekt, wählen im Dokumentenbereich die gewünschten Dateien aus und exportieren sie als Datenpaket. Dieses Paket ziehen Sie anschließend in einem Zug in Veestate.

Das Gleiche funktioniert mit propstack, FlowFact, estateOffice und jeder Software, die einen Dokumentenexport anbietet. Sie müssen die Dateien nicht einzeln herunterladen.

Gerade beim Altbestand ist das der schnellste Weg: einmal exportieren, einmal hochladen, fertig. Wir richten das im Onboarding gemeinsam mit Ihnen ein und übernehmen die erste Einpflegung komplett für Sie.

Klicken Sie im Reiter Objekte oder in der Übersicht auf das Objekt. Im Detailfenster wählen Sie Objekt entfernen und dann im folgenden Fenster Bearbeiten. Dort ändern Sie Adresse, Ort, Baujahr, Objektart und Eigentümer.

Hinterlegte Dokumente bleiben dabei erhalten.

Objekte mit dem Status „Übergabe offen“ zeigen im Detailfenster ein Feld für die E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers. Vor dem Versand prüfen Sie in einer Übersicht, ob Empfänger, Objekt und Willenserklärung zusammenpassen. Danach erhält er eine persönliche Einladung und übernimmt das Scheckheft mit allen Unterlagen.

Sie behalten die Leseansicht und Ihre Übersicht dauerhaft. Ihre Vergütung bleibt an das Objekt gebunden, auch wenn es später erneut verkauft wird.

Im Detailfenster des Objekts über Objekt entfernen. Sie erhalten eine Sicherheitsabfrage mit drei Möglichkeiten: bearbeiten, abbrechen oder endgültig löschen.

Wichtig: Mit dem Löschen erlöschen Ihre Ansprüche auf die damit verbundene Vergütung. Bei aktiven Objekten zeigen wir Ihnen vorher an, wie viel Vergütung pro Jahr wegfällt. Im Zweifel rufen Sie uns lieber kurz an, wir finden fast immer eine Lösung.

Auszahlung und Fristen

Wir zahlen zweimal im Jahr aus, jeweils zum Ende des ersten und des zweiten Halbjahres. Ausgezahlt wird alles, was bis zum Stichtag bei uns tatsächlich eingegangen und abgerechnet ist.

Sie erhalten dazu eine Abrechnung, die jede Position einzeln ausweist, Objekt für Objekt. Was noch nicht eingegangen ist, wandert automatisch in die nächste Auszahlung.

Der Grund für den Halbjahresrhythmus ist einfach: Die Abrechnungszyklen unserer Partner laufen verzögert. Häufigere Auszahlungen würden viele Kleinstbeträge und unübersichtliche Abrechnungen erzeugen.

Wir zahlen bewusst erst spät aus, und das ist zu Ihrem Vorteil. Ausgezahlt wird ausschließlich, was bei uns endgültig eingegangen ist und nicht mehr storniert werden kann. Ein Vorgang braucht dafür in der Regel vier Monate. Erst danach fließt Geld an Sie.

Der Grund: Nichts ist ärgerlicher, als Geld zurückfordern zu müssen, das Sie längst eingeplant hatten. Diese Wartezeit nehmen wir uns lieber, als Ihnen später eine Rechnung zu schicken.

Sollte es doch einmal zu einer nachträglichen Stornierung kommen, verrechnen wir den Betrag mit Ihrer nächsten Auszahlung. Sie bekommen keine Rückforderung von uns, es wird lediglich weniger gutgeschrieben. Nur wenn Sie ausscheiden und nichts mehr zu verrechnen ist, sprechen wir Sie darauf an.

Beim Ausstieg behalten wir aus demselben Grund einen Teil der letzten Auszahlung zurück, bis alle Stornofristen abgelaufen sind, und rechnen dann sauber ab.

Nach einer Optimierung durchläuft der Vorgang mehrere Stationen, bevor Geld fließt:

  • Der neue Anbieter prüft und policiert den Antrag.
  • Es läuft eine gesetzliche Widerrufsfrist, innerhalb derer der Kunde zurücktreten kann.
  • Erst danach wird der Vorgang als Bestand geführt und abgerechnet.
  • Die Abrechnung erfolgt in festen Zyklen, nicht tagesaktuell.

Diese Wartezeit ist branchenüblich und kein Veestate-spezifischer Umweg. Der Vorteil: Ist das Objekt einmal im Bestand, bleiben Sie an allem beteiligt, was künftig darüber läuft, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Deutlich schneller, in der Regel vier bis acht Wochen nach dem Wechsel. Hier entfällt die lange Policierung, es zählt im Wesentlichen der bestätigte Anbieterwechsel.

In den ersten Monaten nach dem Start macht diese einmalige Vergütung deshalb den Großteil Ihrer Auszahlung aus. Die laufenden Erträge kommen zeitversetzt dazu und werden dann zum stabilen Fundament.

Die Vergütungsübersicht zeigt Ihnen den erwarteten Jahreswert Ihres Bestands, also das, was Ihre Objekte laufend erwirtschaften. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich und immer nur für tatsächlich eingegangene Beträge.

Beide Zahlen sind richtig, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen: Was ist mein Bestand wert, und was kommt zum nächsten Stichtag aufs Konto.

Unterstützung

Sie haben vier Wege zu uns, alle ohne Warteschleife und ohne Ticketsystem:

  • E-Mail an partner@veestate.de. Antwort in der Regel am selben Werktag, spätestens am nächsten. Am besten für Fragen mit Anhang oder wenn es nicht eilt.
  • Telefon. Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichen Sie direkt Ihren Ansprechpartner, keine Hotline. Am besten, wenn es schnell gehen muss.
  • Rückrufservice. Sie hinterlegen Ihre Nummer, wir melden uns so schnell wie möglich. Auf Wunsch auch zu einem festen Termin, den Sie mit Tag und Uhrzeit selbst festlegen.
  • Direktnachricht im Partnerbereich. Kurze Frage zwischendurch, ohne Telefon und ohne Formular.

Als Premium Partnermakler werden Ihre Anfragen auf allen Wegen vorgezogen und in der Regel am selben Werktag beantwortet.

Jedes ausgelesene Dokument wird geprüft, bevor es weiterverarbeitet wird. Erkennt das System eine Unsicherheit, landet der Datensatz bei uns zur manuellen Kontrolle.

Zusätzlich bestätigt der Eigentümer seine Daten selbst, bevor irgendetwas passiert. Fällt Ihnen trotzdem ein Fehler auf, melden Sie ihn kurz, wir korrigieren ihn ohne Aufwand für Sie.

Nichts gefunden?

Schreiben Sie uns oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir melden uns so schnell wie möglich.

E-Mail: partner@veestate.de, Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr

E-Mail schreiben

Priorisierter Support

Als Premium Partnermakler werden Ihre Anfragen vorgezogen. Schreiben Sie direkt aus dem Partnerbereich, ohne Formular und ohne Warteschleife.

Aktiver Verkauf

Ihre Vergütung für dieses Objekt
Vollständigkeit
·
Dokumente
selbst angegeben Angabe des Eigentümers, ohne Nachweis vor Ort bestätigt Sie haben es selbst gesehen belegt Rechnung oder Dokument liegt vor, höchste Stufe
Übergabe

Immobilie aus Ihrem Bestand entfernen?

Sind Sie sicher, dass Sie aus Ihrem Bestand entfernen wollen? Damit erlöschen Ihre Ansprüche auf die damit einhergehende Vergütung.

Neues Objekt anlegen

Diese Objektdaten kommen beim Export aus onOffice, propstack oder FlowFact automatisch mit.
Aktives Objekt: Sie bestätigen die Zustände vor Ort. Das ist Voraussetzung für Gold und das Siegel.
Einwilligung des Eigentümers
Ohne unterschriebene Einwilligung dürfen wir keine Daten verarbeiten. Sie ist Voraussetzung für die Anlage des Objekts und wird revisionssicher hinterlegt.
Einwilligungserklärung hierher ziehen
unterschrieben, als PDF oder Foto
Noch keine Einwilligung? und vom Eigentümer unterschreiben lassen. Auch digital per Signatur möglich.
Unterlagen
Unterlagen hierher ziehen oder klicken zum Auswählen
PDF, JPG, PNG, mehrere Dateien gleichzeitig
Oder exportieren Sie das Objekt per Klick aus Ihrer Software wie onOffice.

Objekt bearbeiten

Dokumente hochladen

Dokumentart
Dateien
Dateien hierher ziehen
oder klicken zum Auswählen · PDF, JPG, PNG, HEIC, DOCX · max. 25 MB je Datei
Oder ziehen Sie ein komplettes Datenpaket aus onOffice, propstack oder FlowFact hier hinein.

Einwilligungsvorlage

Muster für den Prototyp – finale Fassung über die Rechtsberatung
VeestateSCHECKHEFTGEPFLEGT

Einwilligung in die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten

gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Eigentümer/in (betroffene Person)
Name:
Anschrift:
betreffend die Immobilie:
Empfänger / Verantwortlicher
Veestate UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 12, 65183 Wiesbaden
vertreten durch die Geschäftsführung · Registergericht Wiesbaden, HRB · datenschutz@veestate.de
Weitergebende Stelle
Makler / Maklerbüro:

1. Gegenstand und Zweck

Ich willige ein, dass der Makler die ihm vorliegenden Daten und Unterlagen zu der oben genannten Immobilie an Veestate übermittelt und dass Veestate diese verarbeitet, um

  • ein digitales Immobilien-Scheckheft zu erstellen und zu pflegen,
  • mir dieses Scheckheft dauerhaft bereitzustellen und es bei einem Eigentümerwechsel an den Erwerber zu übergeben,
  • mir auf dieser Grundlage Angebote zur Optimierung laufender Kosten, insbesondere für Energie und Versicherungen, über Kooperationspartner zu unterbreiten.

2. Betroffene Daten

Objekt- und Gebäudedaten (u. a. Adresse, Baujahr, Fläche, Ausstattung, Zustand), zugehörige Dokumente (u. a. Grundbuchauszug, Energieausweis, Rechnungen, Versicherungspolicen sowie Wartungs- und Prüfprotokolle) sowie meine Kontaktdaten.

3. Empfänger und Weitergabe

Empfänger der Daten ist Veestate. Zur Erstellung konkreter Optimierungsangebote gibt Veestate einzelne Daten an Kooperationspartner weiter (z. B. Vergleichs- und Vermittlungsdienste für Energie und Versicherungen), jedoch nur, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Bei einem Verkauf der Immobilie wird das Scheckheft dem Erwerber übergeben.

4. Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage meiner Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

5. Freiwilligkeit und Widerruf

Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass mir dadurch Nachteile entstehen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Der Widerruf ist zu richten an datenschutz@veestate.de.

6. Speicherdauer

Die Daten werden gespeichert, solange dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, längstens bis zum Widerruf dieser Einwilligung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7. Meine Rechte

Mir stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit zu sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Ort, Datum
Unterschrift der Eigentümerin / des Eigentümers
Ausführliche Datenschutzinformationen: veestate.de/datenschutz · Veestate UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 12, 65183 Wiesbaden.

Zustand angeben

Zustand
Ihre Einschätzung des aktuellen Zustands. Sie ist für Käufer sichtbar und beeinflusst die Stufe nicht.
Nachweis des Zustands
Zu diesem Punkt gibt es meist kein Dokument. „Selbst angegeben“ genügt, ein Nachweis ist möglich, aber nicht nötig.
Baujahr / Alter (optional)
Das Baujahr kann man nicht ansehen. Es gilt nur als gesichert, wenn es per Rechnung belegt ist, sonst bleibt es eine Angabe des Eigentümers.

Rückruf anfordern

Wir melden uns so schnell wie möglich. Wenn Ihnen ein bestimmter Zeitpunkt lieber ist, geben Sie ihn einfach an.

VS

Veestate Support

Priorisiert · meist in wenigen Minuten da

Sind Sie sicher, dass das der richtige Empfänger ist?

Empfänger:

Datei entfernen?

Sicher, dass Sie aus dem Scheckheft von entfernen wollen?

Die Vollständigkeit sinkt dadurch, was sich auf Ihre Vergütungsstufe auswirken kann. Sie können die Datei jederzeit erneut hochladen.

Als nicht vorhanden kennzeichnen

wird als geklärt gewertet und zählt nicht mehr als Lücke. Bitte geben Sie an, warum die Unterlage nicht existiert.

Diese Angabe wird Ihnen zugeordnet und ist für Eigentümer und spätere Käufer sichtbar. Kennzeichnen Sie nur, was tatsächlich nicht existiert.

Premiumpartner kündigen?

Ihre Kündigung wird zum Ende des laufenden Monats wirksam. Bis dahin bleiben alle Leistungen aktiv.

Das entfällt danach:
  • Der Vorrang bei Anfragen und Rückrufen, Support erhalten Sie weiterhin über die normalen Wege
  • Die goldene Hervorhebung Ihres Profils in der Kundenapp
Das bleibt unverändert:
  • Der volle Funktionsumfang der Software
  • Ihre Vergütung für alle Objekte, in voller Höhe

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